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Interview mit Rechtsanwalt Alexander Iwanow von Cramer Rechtsanwälte (Dresden): Was betroffene Verbraucher bei unseriösen Online-Finanzangeboten tun können

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Frage: Herr Iwanow, die BaFin warnt aktuell erneut vor mehreren dubiosen Finanzangeboten – unter anderem von Trading Kapital, der Herka AG Bank und dem ADA Handelssystem. Was sollten Verbraucher tun, wenn sie über diese Plattformen bereits Geld investiert oder Daten preisgegeben haben?

Alexander Iwanow: Wer bereits investiert hat oder sensible Informationen wie Ausweiskopien, Kontodaten oder gar Zugangsdaten preisgegeben hat, sollte sofort handeln. Erstens: Unverzüglich die eigene Bank kontaktieren, um mögliche Transaktionen zu stoppen oder Rückbuchungen zu prüfen. Zweitens: Anzeige bei der örtlichen Polizei oder direkt bei der Staatsanwaltschaft erstatten – idealerweise mit allen Belegen, Screenshots und Kommunikationsverläufen. Drittens: Frühzeitig anwaltlichen Rat einholen, um mögliche zivilrechtliche Ansprüche prüfen zu lassen. Und viertens: In keinem Fall weitere Zahlungen leisten, auch wenn vermeintliche Berater Druck ausüben oder mit angeblichen Steuern, Gebühren oder Gewinnen locken.

Frage: Die BaFin betont, dass diese Anbieter nicht über eine Lizenz verfügen. Warum ist das für Verbraucher relevant?

Iwanow: In Deutschland dürfen Bankgeschäfte, Finanz- oder Zahlungsdienstleistungen nur mit einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – also der BaFin – angeboten werden. Fehlt diese Erlaubnis, bewegen sich die Anbieter außerhalb des gesetzlichen Rahmens. Für Anleger bedeutet das: Sie genießen keinen rechtlichen Schutz, wie er z. B. bei regulierten Banken oder Brokern vorgesehen ist – etwa Einlagensicherung, Aufsicht, oder die Möglichkeit, bei Problemen Schlichtungsstellen anzurufen. Die Wahrscheinlichkeit, bei solchen Anbietern Geld zu verlieren, ist sehr hoch.

Frage: Besonders brisant erscheint das sogenannte Jobangebot auf ada-handelssystem.com, bei dem Menschen als „Support-Mitarbeiter“ Zahlungen über ihre privaten Konten weiterleiten sollen. Was steckt dahinter?

Iwanow: Dieses sogenannte „Jobangebot“ ist besonders gefährlich. Wer hier mitmacht, riskiert, sich strafbar zu machen – konkret wegen Geldwäsche oder Beihilfe zum Betrug. In solchen Fällen werden unbeteiligte Dritte oft unwissentlich als Finanztransit genutzt, um kriminell erlangtes Geld weiterzuleiten. Das ist nicht nur verboten, sondern kann für die Betroffenen ernsthafte straf- und zivilrechtliche Konsequenzen haben. Selbst wenn man „nur“ helfen wollte – Unwissenheit schützt hier nicht.

Frage: Viele Opfer schämen sich oder hoffen auf Rückerstattung. Was raten Sie diesen Menschen?

Iwanow: Schämen muss sich niemand – diese Plattformen arbeiten mit sehr professionellen Methoden, psychologischem Druck und gefälschten Webseiten, E-Mails und sogar Verträgen. Wichtig ist: Nicht schweigen, sondern aktiv werden. Je schneller Betroffene handeln, desto höher die Chancen, wenigstens einen Teil des Schadens zu begrenzen. Und: Es ist auch ein Beitrag zum Verbraucherschutz, solche Fälle bei Polizei und BaFin zu melden – denn je mehr Hinweise eingehen, desto gezielter können Ermittlungen geführt und Warnungen ausgesprochen werden.

Frage: Gibt es eine Möglichkeit, herauszufinden, ob ein Anbieter seriös und lizenziert ist?

Iwanow: Ja, unbedingt vor einer Investition oder Geschäftsaufnahme prüfen, ob das Unternehmen eine BaFin-Zulassung hat. Das geht über die offizielle Unternehmensdatenbank der BaFin unter www.bafin.de. Wenn dort keine Eintragung zu finden ist – Finger weg! Auch ein Impressum mit angeblichen Adressen oder Lizenzen im Ausland ersetzt keine deutsche Erlaubnis. Unseriöse Anbieter tarnen sich gerne mit Briefkastenfirmen oder kopieren Logos echter Firmen – also immer doppelt prüfen.

Frage: Abschließend: Was können betroffene Verbraucher jetzt konkret tun?

Iwanow:

  1. Zahlungen sofort stoppen und Rücklastschriften prüfen.
  2. Anzeige erstatten – am besten mit umfassender Dokumentation.
  3. Rechtsberatung einholen, z. B. durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht.
  4. Sich nicht unter Druck setzen lassen – weder emotional noch finanziell.
  5. Andere warnen – ob im persönlichen Umfeld oder durch Bewertungen und Hinweise auf Verbraucherplattformen.

Frage: Vielen Dank für die klaren Hinweise, Herr Iwanow.

Iwanow: Sehr gern. Mein wichtigster Rat bleibt: Bei Geldanlagen und Online-Jobs immer mit gesundem Misstrauen prüfen – und im Zweifel lieber einmal zu oft „Nein“ sagen.


Hinweis: Betroffene können sich auch an die Kanzlei Cramer Rechtsanwälte Dresden wenden. Die Kanzlei bietet erste Einschätzungen für Opfer von Online-Anlagebetrug und dubiosen Finanzangeboten an.

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