„Jetzt handeln – nicht schweigen!“
Redaktion: Frau Bontschev, die BaFin hat am 7. November 2025 gleich mehrere Warnungen veröffentlicht – unter anderem zu omega-cap.com, ICM Capital Limited, quantum-banc.world und Mirror Trade. Was macht diese Fälle so alarmierend?
RAin Kerstin Bontschev: Die Warnungen zeigen deutlich, dass der graue Kapitalmarkt zunehmend auf digitale Kanäle ausweicht. Es werden unseriöse Finanz-, Wertpapier- und Kryptodienstleistungen ohne jede Erlaubnis angeboten – zum Teil mit falschen Angaben zu angeblichen Standorten in Deutschland oder sogar einer BaFin-Aufsicht. Das ist Täuschung mit System – viele Betroffene merken erst zu spät, dass sie Betrügern aufgesessen sind.
Redaktion: Was sollten Anlegerinnen und Anleger tun, die auf diese Anbieter hereingefallen sind?
Bontschev: Keine Zeit verlieren. Betroffene sollten alle Unterlagen sichern: Überweisungsbelege, E-Mails, Chatverläufe, Screenshots. Außerdem empfehle ich dringend, Anzeige bei der Polizei zu erstatten und anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. In vielen Fällen lässt sich eine Rückzahlung (Chargeback) prüfen – etwa bei Zahlungen per Kreditkarte oder SEPA-Überweisung. Auch die Bankverbindung der Betrüger kann für weitere Schritte entscheidend sein.
Redaktion: Ist es realistisch, dass Geschädigte ihr Geld zurückbekommen?
Bontschev: In einigen Fällen ja – wenn frühzeitig reagiert wird. Wir prüfen im Einzelfall, ob Rückbuchungen möglich sind oder ob Dritte – etwa Zahlungsdienstleister – mitverantwortlich gemacht werden können. Auch eine Bündelung von Ansprüchen über eine geschädigten Gemeinschaft kann rechtlich und strategisch sinnvoll sein.
Redaktion: Was sind die typischen Warnzeichen bei solchen Angeboten?
Bontschev: Besonders vorsichtig sollte man sein, wenn:
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über soziale Netzwerke oder WhatsApp-Gruppen Kontakt aufgenommen wird.
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es kein korrektes Impressum oder keine nachprüfbare Adresse gibt.
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mit hohen und angeblich garantierten Renditen geworben wird.
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behauptet wird, die Firma stehe unter BaFin-Aufsicht, was faktisch nicht stimmt.
Wer unsicher ist, sollte immer zuerst bei der BaFin nachsehen, ob eine Erlaubnis vorliegt – oder sich direkt an einen Fachanwalt wenden.
Redaktion: Was tun Sie konkret für Betroffene?
Bontschev: In meiner Kanzlei biete ich eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Außerdem organisiere ich Interessengemeinschaften geschädigter Anleger, um die Durchsetzung von Ansprüchen effizienter und durchsetzungsstärker zu gestalten. Ziel ist nicht nur Schadensbegrenzung, sondern – wenn möglich – die Rückgewinnung verlorener Gelder.
Redaktion: Was möchten Sie den Betroffenen abschließend mitgeben?
Bontschev: Viele Betroffene schämen sich – das ist nicht nötig. Die Maschen dieser Plattformen sind professionell, emotional und technisch ausgefeilt. Entscheidend ist: Sie sind nicht allein, und es gibt Wege, sich zur Wehr zu setzen. Wer handelt, erhöht seine Chancen erheblich – nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere.+
Redaktion: Vielen Dank, Frau Bontschev.
Hinweis für Betroffene:
Wenn Sie bei den genannten Plattformen investiert oder Kontakt gehabt haben, handeln Sie jetzt: Sichern Sie Beweise und holen Sie rechtlichen Rat ein. Die Kanzlei von Rechtsanwältin Kerstin Bontschev bietet Betroffenen eine kostenfreie Ersteinschätzung und Unterstützung bei weiteren Schritten.
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