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Interview: FMA-Warnungen – was deutsche Anleger jetzt tun sollten

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Gespräch mit Rechtsanwalt Jens Reime

Redaktion: Herr Reime, die österreichische Finanzmarktaufsicht hat in kurzer Zeit mehrere Warnmeldungen veröffentlicht – unter anderem zu Finanzmarktaufsicht Österreich-Warnungen gegen Wertalmpro / puremotionedge sowie SkyGateHolding. Wie ernst sind diese Hinweise zu nehmen?

RA Jens Reime:
Sehr ernst. Eine FMA-Warnmeldung bedeutet, dass der Anbieter keine aufsichtsrechtliche Erlaubnis für konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte besitzt. In der Praxis sehen wir hier häufig Anbieter, die grenzüberschreitend auch deutsche Anleger ansprechen – etwa über Websites, Social Media oder Telefonvertrieb. Für Anleger ist das ein massives Warnsignal.

Redaktion: Die Warnungen richten sich formal an den österreichischen Markt. Betrifft das auch Anleger in Deutschland?

RA Jens Reime:
Ja, eindeutig. Wenn ein Anbieter in Österreich keine Erlaubnis hat, fehlt sie in aller Regel auch in Deutschland. Wer ohne BaFin-Zulassung deutsche Anleger anspricht, handelt ebenfalls unerlaubt. Für deutsche Anleger eröffnen sich dadurch Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche, unabhängig davon, dass die Warnung aus Österreich stammt.

Redaktion: Konkret genannt werden unter anderem Wertalmpro / puremotionedge, SkyGateHolding sowie mehrere Domains. Was raten Sie betroffenen Anlegern jetzt?

RA Jens Reime:
Der erste Schritt ist immer: keine weiteren Einzahlungen leisten. Auch dann nicht, wenn angebliche „Nachschusspflichten“, „Steuern“ oder „Freischaltgebühren“ verlangt werden. Anschließend sollten sämtliche Unterlagen gesichert werden – Kontoauszüge, Handelsübersichten, E-Mails, Chatverläufe und Telefonprotokolle. Diese Beweise sind entscheidend.

Redaktion: Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen in Deutschland konkret?

RA Jens Reime:
Es kommen mehrere Ebenen in Betracht:

  • Zivilrechtlich: Rückforderung des investierten Kapitals wegen unerlaubter Finanzdienstleistungen.

  • Deliktsrechtlich: Ansprüche wegen Täuschung oder sittenwidriger Schädigung.

  • Strafrechtlich: Prüfung einer Strafanzeige wegen Anlagebetrugs.

Gerade bei anonymen Online-Anbietern ist es wichtig, frühzeitig zu handeln, um Zahlungsströme nachzuverfolgen.

Redaktion: Die FMA hat auch vor UAB Monavate gewarnt und die Tätigkeit über die Amnis Europe AG eingeschränkt. Wie ist das einzuordnen?

RA Jens Reime:
Das ist ein anderer, aber ebenfalls kritischer Fall. Hier geht es um ein reguliertes E-Geld-Institut, bei dem die litauische Aufsicht erhebliche Mängel festgestellt hat – unter anderem bei Geldwäscheprävention und Sicherung von Kundengeldern. Die Untersagung der Tätigkeit über den Distributor ist ein deutliches Zeichen. Betroffene sollten prüfen lassen, ob ihr Guthaben ausreichend geschützt ist und ob Handlungsbedarf besteht.

Redaktion: Gibt es typische Fehler, die Anleger jetzt vermeiden sollten?

RA Jens Reime:
Ja. Besonders gefährlich sind angebliche Vergleichsangebote oder Umwandlungen in neue Produkte. Diese dienen häufig nur dazu, Zeit zu gewinnen oder Rechtsansprüche auszuschließen. Auch das Warten in der Hoffnung auf „Markterholung“ ist in solchen Fällen meist falsch.

Redaktion: Ihr abschließender Rat an deutsche Anleger?

RA Jens Reime:
Nehmen Sie Warnmeldungen der Aufsichtsbehörden immer ernst – egal, aus welchem EU-Land sie stammen. Lassen Sie Ihren Fall individuell prüfen, handeln Sie zügig und lassen Sie sich nicht weiter vertrösten. Je früher reagiert wird, desto größer sind die Chancen, Verluste zu begrenzen oder Gelder zurückzuholen.

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