Rechtsanwalt Daniel Blazek über das BGH-Urteil zur Preisbindung für Versandapotheken im EU-Ausland
Redaktion:
Herr Blazek, der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die frühere Arzneimittelpreisbindung in Deutschland nicht auf Versandapotheken aus anderen EU-Staaten anwendbar ist. Was ist aus Ihrer Sicht die juristische Kernbotschaft dieses Urteils?
Daniel Blazek:
Die Entscheidung bestätigt klar und unmissverständlich, dass nationale Preisregulierungen dort enden, wo sie den freien Warenverkehr innerhalb der EU unzulässig beschränken. Der BGH hat sich hier eng an der Linie des Europäischen Gerichtshofs orientiert, insbesondere an dessen Urteil in der „Deutsche Parkinson Vereinigung“-Entscheidung. Es geht letztlich um den Grundsatz: Europäisches Recht hat Vorrang – auch dann, wenn es um nationale Gesundheitsregeln geht.
Redaktion:
Der Kläger, ein bayerischer Apothekerverband, hatte argumentiert, dass Bonuszahlungen der niederländischen Versandapotheke unlauter seien. Warum hat dieses Argument letztlich nicht überzeugt?
Daniel Blazek:
Weil die rechtliche Grundlage, auf die sich der Verband stützte – die alte Arzneimittelpreisbindung nach § 78 AMG a.F. – in diesem grenzüberschreitenden Kontext gar nicht anwendbar ist. Der BGH folgt der Argumentation, dass diese Regelung gegen Art. 34 AEUV verstößt, da sie eine Maßnahme gleicher Wirkung wie eine Einfuhrbeschränkung darstellt. Für eine Ausnahme nach Art. 36 AEUV, etwa zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, hätte der Kläger konkrete und belastbare Daten liefern müssen. Das ist ihm nicht gelungen – und auch die Bundesregierung konnte keine statistische Evidenz beisteuern.
Redaktion:
Ist das Urteil dann vor allem eine Ohrfeige für die Politik?
Daniel Blazek:
Das kann man so interpretieren. Der Gesetzgeber hatte lange an der These festgehalten, dass einheitliche Abgabepreise für eine flächendeckende und sichere Arzneimittelversorgung unerlässlich seien – ohne das je überzeugend belegen zu können. Der BGH macht jetzt deutlich: Wer den Binnenmarkt einschränken will, muss es mit Fakten begründen, nicht mit politischen Annahmen oder Schutzbehauptungen.
Redaktion:
Welche praktischen Folgen hat das Urteil? Können nun alle EU-ausländischen Versandapotheken in Deutschland frei Rabatte und Prämien vergeben?
Daniel Blazek:
Solange sie sich an die rechtlichen Rahmenbedingungen ihres Herkunftslandes halten – ja. Das Urteil bezieht sich zwar auf eine alte Rechtslage, hat aber Signalwirkung auch für aktuelle Konstellationen. Nationale Regelungen, die auf grenzüberschreitende Sachverhalte angewendet werden sollen, müssen mit EU-Recht vereinbar sein. Das bedeutet: Der Wettbewerb im Arzneimittelmarkt wird weiter geöffnet – zumindest im Versandbereich.
Redaktion:
Wie bewerten Sie die Entscheidung im Hinblick auf die Zukunft des stationären Apothekenwesens in Deutschland?
Daniel Blazek:
Für viele Apotheker ist das sicherlich ein schwer verdauliches Urteil. Aber aus rechtsstaatlicher Sicht ist es konsequent und längst überfällig. Die Politik wird sich nicht dauerhaft hinter Protektionismus verstecken können, wenn sie gleichzeitig den Binnenmarkt proklamiert. Wer das stationäre Apothekenwesen erhalten will, muss es politisch fördern – aber nicht mit rechtswidrigen Handelshemmnissen.
Redaktion:
Herr Blazek, wir danken Ihnen für das Gespräch.
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