Startseite Allgemeines Intertec Solar GmbH meldet Insolvenz an – Was betroffene Verbraucher jetzt wissen müssen
Allgemeines

Intertec Solar GmbH meldet Insolvenz an – Was betroffene Verbraucher jetzt wissen müssen

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

Die Intertec Solar GmbH mit Sitz in Oberursel hat Insolvenz angemeldet. Das Amtsgericht Bad Homburg hat unter dem Aktenzeichen 61 IN 11/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Unternehmens angeordnet. Verfügungen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Holger Lessing bestellt. Betroffene Gläubiger und Geschäftspartner können ihn unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
📍 Adresse: Schöne Aussicht 6, 61348 Bad Homburg
📞 Telefon: 06172/88696-10
📠 Fax: 06172/88696-50
📧 E-Mail: office@ra-lessing.de

Die Insolvenz betrifft zahlreiche Kunden, die bereits Zahlungen für Solaranlagen oder Dienstleistungen geleistet haben, aber noch auf ihre Ware oder Leistung warten. Was können betroffene Verbraucher jetzt tun?


Interview mit Verbraucheranwalt Maurice Högel von verbraucherschutz-solar.de

Frage: Herr Högel, die Insolvenz der Intertec Solar GmbH verunsichert viele Kunden. Was sollten Betroffene jetzt als erstes tun?

Maurice Högel: Verbraucher sollten zunächst prüfen, ob sie bereits eine Lieferung oder Montage von Intertec Solar erhalten haben. Falls nicht, sollten sie umgehend ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Wichtig: Wer per Vorkasse bezahlt hat und noch keine Ware erhalten hat, könnte nur noch eine geringe Quote aus der Insolvenzmasse zurückbekommen.

Frage: Wie meldet man eine Forderung richtig an?

Högel: Der Insolvenzverwalter wird die Gläubiger in den kommenden Wochen anschreiben und sie zur Anmeldung ihrer Forderungen auffordern. Verbraucher können sich aber auch proaktiv an den Insolvenzverwalter Dr. Holger Lessing wenden und sich über das weitere Verfahren informieren. Es ist ratsam, sämtliche Unterlagen bereitzuhalten, darunter Rechnungen, Verträge und Zahlungsnachweise.

Frage: Gibt es eine Möglichkeit, bereits gezahltes Geld zurückzubekommen?

Högel: Falls per Kreditkarte oder PayPal gezahlt wurde, könnten Kunden eine Rückbuchung (Chargeback-Verfahren) versuchen. Bei Banküberweisungen ist das schwieriger, aber eine Rückforderung könnte in Einzelfällen bei der Bank geprüft werden. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte klären, ob sie die Kosten für eine rechtliche Beratung übernimmt.

Frage: Was ist mit Kunden, deren Solaranlage bereits installiert wurde, die aber noch Garantieansprüche haben?

Högel: Leider erlöschen Garantieansprüche oft mit der Insolvenz des Unternehmens, es sei denn, die Garantie wurde von einem Drittanbieter oder Hersteller übernommen. Verbraucher sollten daher ihre Unterlagen prüfen und direkt beim Hersteller nachfragen, ob dort eine separate Garantie besteht.

Frage: Welche rechtlichen Schritte empfehlen Sie Verbrauchern?

Högel: Verbraucher sollten sich möglichst schnell über ihre Rechte informieren und ihre Forderungen fristgerecht anmelden. Zudem sollten sie darauf achten, nicht auf dubiose Angebote hereinzufallen, die schnelle Hilfe gegen hohe Gebühren versprechen. Wer sich unsicher ist, kann sich an Verbraucherzentralen oder spezialisierte Anwälte wenden

Fazit: Schnell handeln und Forderungen sichern

Die Insolvenz der Intertec Solar GmbH stellt viele Kunden vor finanzielle Unsicherheiten. Wer betroffen ist, sollte jetzt schnell handeln, Rechnungen und Verträge zusammentragen und beim Insolvenzverwalter nachfragen. In bestimmten Fällen könnte eine Rückbuchung von Zahlungen noch möglich sein. Bei Unsicherheiten kann eine rechtliche Beratung helfen, Ansprüche geltend zu machen.

Betroffene können sich für weiterführende Informationen auch an verbraucherschutz-solar.de wenden.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev

„Wenn ein Anbieter angeblich 97 % Erfolgsquote hat, aber kein Impressum – dann...

Allgemeines

China erzielt Rekordhandelsüberschuss von über einer Billion US-Dollar – trotz Exportrückgang in die USA

Chinas Handelsüberschuss hat in den ersten elf Monaten des Jahres 2025 die...

Allgemeines

Trumps Wahl für den Fed-Chef sorgt für Unruhe an den Märkten

Donald Trump plant, den Vorsitz der US-Notenbank Federal Reserve neu zu besetzen...

Allgemeines

Trump äußert Bedenken zum Netflix-Warner-Deal: „Könnte ein Problem sein“

US-Präsident Donald Trump hat sich kritisch zur geplanten Übernahme von Warner Bros....