Startseite Allgemeines Interessantes Urteil
Allgemeines

Interessantes Urteil

Teilen

Wenn ein Verkäufer eines Hauses arglistig täuscht und Schäden verschweigt, dann hat er auch der Makler keinen Anspruch auf die Maklerprovision. Das Landgericht Frankfurt Oder (AZ: 12 O 236/14) hat dazu im Januar 2016 eine entsprechende Entscheidung gefällt und die Klage eines Maklers abgewiesen. Hintergrund waren verschwiegene Feuchtigkeitsschäden in einem Haus. Die Käufer traten nach Kenntnisnahme vom Vertrag zurück und verweigerten die Provisionsleistung. Grundsatz der Entscheidung: Ist der Kaufvertrag rechtswirksam anfechtbar, dann ist es auch der Maklervertrag. Das Gericht machte auch deutlich, dass in diesem Fall auch kein Unterschied zwischen Anfechtung und Rücktritt des Hauptvertrages gemacht würde – eine nachgewiesene arglistige Täuschung verhindert Makleransprüche an den Käufer.

Quelle:AJT Jansen Treppner Schwarz & Schulte-Bromby

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Ford-Mitarbeiter nach Trump-Kritik suspendiert – Spendenkampagnen sammeln Hunderttausende Dollar

Ein kurzer, aber lauter Zwischenruf während eines Fabrikbesuchs von Ex-Präsident Donald Trump...

Allgemeines

Piper Rockelle bei OnlyFans – Debatte um Kinderstars flammt erneut auf

Piper Rockelle, einst gefeierter YouTube-Kinderstar, hat mit ihrem Einstieg bei OnlyFans eine...

Allgemeines

FBI durchsucht Wohnung von „Washington Post“-Reporterin – Sorge um Pressefreiheit wächst

Die Durchsuchung der Wohnung einer renommierten Reporterin der Washington Post durch das...

Allgemeines

Iran droht Demonstrierenden mit harter Bestrafung – Trump warnt vor Hinrichtungen

Während die iranische Regierung ihren brutalen Kurs gegen Demonstrierende verschärft, droht sie...