Startseite Allgemeines Interessantes Urteil
Allgemeines

Interessantes Urteil

Teilen

Internetplattformen wie Amazon und Ebay müssen mit der deutschen Steuerfahndung grundsätzlich zusammenarbeiten und Auskunft über die Umsätze und Kontaktdaten ihrer Händler geben. Eine deutsche Tochtergesellschaft könne sich nicht auf Geheimhaltung der Daten berufen, die sie mit dem Mutterhaus in Luxemburg vereinbart habe, entschied der Bundesfinanzhof in einem am 10. Juli veröffentlichten Urteil (Az.: II R 15/12).

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

US-Botschaft in Kuwait warnt vor Raketen- und Drohnenangriffen – Konflikt im Nahen Osten weitet sich weiter aus

Angesichts anhaltender Raketen- und Drohnenbedrohungen hat die US-Botschaft in Kuwait amerikanische Staatsbürger...

Allgemeines

Ölpreis springt nach Iran-Angriffen nach oben – Börsen reagieren nervös

Nach den Luftangriffen der USA und Israels auf Iran sind die Ölpreise...

Allgemeines

Oft teurer als das Flugticket: Warum Bahnfahren ins Ausland mehr kostet

Ein Flug quer durch Europa ist nicht selten günstiger als ein Abendessen....

Allgemeines

Nach Tod Chameneis: Angst, Unsicherheit – und heimliche Freude in Teheran

Als die Menschen in Iran am 1. März erwachten, war nichts mehr...