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Interactive Services Worldwide Ltd.: BaFin untersagt das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an

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Interactive Services Worldwide Ltd.: BaFin untersagt das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an

Die Interactive Services Worldwide Ltd. ist Betreiber der Handelsplattform www.tradexoptions.com für binäre Optionen und nimmt in diesem Zusammenhang fremde Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an.

Damit betreibt die Interactive Services Worldwide Ltd. das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

Am 6. April 2018 hat die BaFin der Interactive Services Worldwide Ltd. diese Art von Dienstleitung in Deutschland untersagt und die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet.

Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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