Startseite Allgemeines Insolvenzverschleppung
Allgemeines

Insolvenzverschleppung

Teilen

Als Insolvenzverschleppung (früher Konkursverschleppung) wird die Nichtantragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bezeichnet.
Ist die Schuldnerin eine juristische Person, ist die Insolvenzverschleppung in Deutschland eine Straftat, geregelt in § 15a Abs. 4 InsO. Diese einheitliche Regelung gibt es erst seit Inkrafttreten des MoMiGs am 1. November 2008. Davor war die Straftat in verschiedenen Gesetzen geregelt: §§ 64 und 84 GmbHG für Gesellschaften mit beschränkter Haftung; § 92 Abs. 2 AktG für Aktiengesellschaften. Handelt es sich bei den Gesellschaften um offene Handelsgesellschaften (oHG) oder Kommanditgesellschaften (KG), so galten die §§ 130b, 177a HGB a. F.

Quelle:Wikipedia

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Ältere Menschen in Deutschland sind einsam – das ist eine stille Gesundheitskrise

„Ich weiß gar nicht mehr, wie man in meinem Alter neue Freunde...

Allgemeines

Eskalation im Nahen Osten: Aktuelle Lage nach Tötung von Irans Oberstem Führer

Nach massiven Luftangriffen der USA und Israels auf Ziele im Iran hat...

Allgemeines

Henrietta Lacks: Familie der Frau, deren Zellen ohne Einwilligung entnommen wurden, erzielt zweite Einigung

Die Familie einer afroamerikanischen Frau, deren Gebärmutterhalszellen 1951 ohne ihr Wissen entnommen...

Allgemeines

Die neue goldene Ära der Prominenz in der Formel 1 hat womöglich gerade erst begonnen

Die Formel 1 erlebt derzeit einen bemerkenswerten Imagewandel – und der könnte...