Das Amtsgericht Tübingen hat am 28. August 2025 ein vorläufiges Insolvenzverfahren gegen die TradePlus GmbH aus Nagold angeordnet. Hintergrund ist der Antrag des Unternehmens auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen.
Gerichtliche Maßnahmen
Zur Sicherung der Vermögenswerte untersagte das Gericht sämtliche Zwangsvollstreckungen sowie die Vollziehung einstweiliger Verfügungen gegen die Gesellschaft. Bereits begonnene Maßnahmen wurden gestoppt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thorben Schmidt aus Stuttgart bestellt. Ihm obliegt es nun, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu prüfen, ob die vorhandenen Mittel ausreichen, um die Kosten des Verfahrens zu decken.
Einschränkungen für die Geschäftsführung
Verfügungen über Bankkonten und Forderungen dürfen von der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Auch Drittschuldner wurden angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Zudem erhielt dieser weitreichende Befugnisse – unter anderem die Eröffnung von Sonderkonten sowie das Einziehen von Forderungen.
Hinweis für Beteiligte
Gemäß § 2 JVEG weist das Gericht darauf hin, dass Ansprüche auf Vergütung oder Entschädigung innerhalb von drei Monaten nach Eingang eines Gutachtens bei der beauftragenden Stelle geltend gemacht werden müssen. Andernfalls erlöschen diese.
Mit der Anordnung will das Gericht verhindern, dass es bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu nachteiligen Veränderungen in der Vermögenslage der TradePlus GmbH kommt.
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