Das Amtsgericht Cottbus hat am 29. Januar 2025 den Rechtsanwalt Roland Gronau als vorläufigen Insolvenzverwalter der Solarzentrum Berlin Brandenburg – 360 Grad GmbH bestellt. Das Unternehmen mit Sitz in Königs Wusterhausen steht nun unter Insolvenzprüfung. Gleichzeitig wurde ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO), was bedeutet, dass Geschäftsführer Carsten Matthias Manthey nicht mehr eigenständig über das Unternehmensvermögen verfügen kann – alle wesentlichen finanziellen Entscheidungen müssen vom Insolvenzverwalter genehmigt werden.
Kunden in Unsicherheit – Anzahlungen und offene Lieferungen gefährdet
Für Kunden der Solarzentrum Berlin Brandenburg – 360 Grad GmbH stellt die Insolvenz eine erhebliche Unsicherheit dar. Besonders betroffen sind diejenigen, die bereits Anzahlungen für Solaranlagen geleistet haben, deren Lieferung oder Installation jedoch noch aussteht. Experten warnen, dass es für betroffene Verbraucher schwierig werden könnte, ihr Geld zurückzubekommen, da sie in der Regel nachrangig im Insolvenzverfahren behandelt werden.
Rechtsanwalt Maurice Högel rät zu schnellem Handeln
Laut Rechtsanwalt Maurice Högel, der das Internetforum verbraucherschutz-solar.de vertritt, sollten geschädigte Verbraucher nun dringend aktiv werden. Er empfiehlt folgende Schritte:
- Alle relevanten Unterlagen sichern (Rechnungen, Verträge, Zahlungsnachweise)
- Offene Forderungen dokumentieren und auflisten
- Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter aufnehmen, um den eigenen Anspruch frühzeitig anzumelden
Auch wenn das Verfahren offiziell noch nicht eröffnet ist, kann eine frühzeitige Meldung helfen, die eigene Position zu stärken. Zusätzlich rät Högel Betroffenen, sich mit anderen Geschädigten zu vernetzen, um gemeinsame rechtliche Schritte zu prüfen.
Gibt es eine Chance auf Rückerstattung?
Ob Kunden ihr Geld zurückbekommen, hängt von mehreren Faktoren ab. Entscheidend ist, wie viel Vermögen das Unternehmen noch besitzt und ob ausstehende Lieferungen möglicherweise noch erfüllt werden können. Erfahrungsgemäß werden jedoch zunächst Banken, der Staat und andere vorrangige Gläubiger bedient. Für Verbraucher bleiben oft nur geringe Beträge oder gar keine Rückzahlungen übrig.
Sollte sich herausstellen, dass die Geschäftsführung trotz finanzieller Schieflage weiterhin Zahlungen angenommen hat, könnte dies ein Fall von Insolvenzverschleppung sein. In einem solchen Fall wäre es möglich, den Geschäftsführer persönlich haftbar zu machen. Eine genaue Prüfung durch die Insolvenzverwaltung und die Justiz steht jedoch noch aus.
Vorsicht bei zukünftigen Solarinvestitionen
Rechtsanwalt Högel warnt davor, hohe Vorauszahlungen an Unternehmen zu leisten, deren wirtschaftliche Lage unklar ist. Er empfiehlt, auf sichere Zahlungsmodelle zu setzen – etwa Zahlung bei Lieferung oder über ein Treuhandkonto. Verbraucher sollten sich vor Vertragsabschluss über die Bonität des Unternehmens informieren, um solche Risiken zu vermeiden.
Fazit: Jetzt aktiv werden
Kunden der Solarzentrum Berlin Brandenburg – 360 Grad GmbH sollten nicht abwarten, sondern ihre Ansprüche sofort dokumentieren und sich beim Insolvenzverwalter melden. Die Chancen auf eine Rückerstattung sind ungewiss, doch schnelles Handeln kann die Position der Verbraucher im Verfahren stärken.
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