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Insolvenzverfahren der ELT-Plan Engineering Consulting GmbH

geralt (CC0), Pixabay
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Insolvenzverfahren der ELT-Plan Engineering Consulting GmbH

Aktenzeichen: 274 IN 166/24 a
Insolvenzgericht: Amtsgericht Braunschweig

Am 13. November 2024 um 12:55 Uhr hat das Amtsgericht Braunschweig die vorläufige Verwaltung des Vermögens der ELT-Plan Engineering Consulting GmbH, Friedrich-Seele-Str. 28, 38122 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 7491), angeordnet. Das Unternehmen wird durch den Geschäftsführer Claas Curland vertreten.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Henning Kölsch, geb. Peters MBA, bestellt. Seine Kanzlei ist unter der folgenden Adresse erreichbar:

Kanzlei Kölsch
Steintorwall 17
38100 Braunschweig
Tel.: 0531/6950997-0
Fax: 0531/6950997-9

Verfügungen der ELT-Plan Engineering Consulting GmbH sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Aufforderung an Schuldner

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, ihre Zahlungen ausschließlich unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Einsichtnahme und Rechtsmittel

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Antragsgegnerin kann gegen diese Entscheidung innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde einlegen. Diese Möglichkeit steht auch jedem Gläubiger offen, der die internationale Zuständigkeit des Insolvenzgerichts gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 rügen möchte.

Fristbeginn:

Mit Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung.
Bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt die Frist zwei Tage nach Veröffentlichung.

Einreichung:
Die Beschwerde ist schriftlich bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, oder elektronisch über das Gerichts- und Verwaltungspostfach govello-1166699024563-000010200 einzureichen. Alternativ kann die Beschwerde zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erklärt werden.

Hinweis zur Beschwerde:
Die Beschwerde muss den angefochtenen Beschluss bezeichnen und erklären, dass gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt wird. Bei einer teilweisen Anfechtung ist der Umfang anzugeben. Eine Begründung der Beschwerde wird empfohlen.
Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz gemäß Art. 13 und 14 DS-GVO finden Sie in der Datenschutzerklärung des Amtsgerichts Braunschweig unter:
Datenschutzerklärung Insolvenzverfahren.

Amtsgericht Braunschweig, 13.11.2024

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