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Insolvenzverfahren der DL Personal GmbH

SimonMichaelHill (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 27. Dezember 2023 um 13:36 Uhr ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der DL Personal GmbH eingeleitet. Die in Berlin ansässige Firma wird vom Geschäftsführer Uwe Lehmann vertreten.

Im Rahmen dieses Verfahrens sind vorläufig alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen untersagt. Dies betrifft alle Maßnahmen, die nicht unbewegliche Gegenstände des Unternehmens betreffen. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden bis auf weiteres ausgesetzt.

Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. jur. Florian Kleinschmit ernannt. Jegliche Verfügungen der DL Personal GmbH über ihr Vermögen bedürfen ab sofort der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Die Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters umfassen die Sicherung und Erhaltung des Vermögens der Schuldnerin.

Die Gläubiger der DL Personal GmbH sind dazu aufgefordert, alle Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Der Insolvenzverwalter ist zudem ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen des Unternehmens einzuziehen und entsprechende Insolvenzsonderkonten zu eröffnen und zu führen.

Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Diese kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg eingereicht werden.

Das Amtsgericht weist darauf hin, dass Rechtsbehelfe auch als elektronisches Dokument eingereicht werden können. Hierfür müssen bestimmte formale Anforderungen, wie eine qualifizierte elektronische Signatur, erfüllt sein.

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