Aktenzeichen: 4 IN 1009/25
Das Amtsgericht Mannheim hat am 5. Februar 2025 die vorläufige Eigenverwaltung der Comfort Hotel Beteiligungs GmbH (Konrad-Zuse-Ring 23, 68163 Mannheim) aufgehoben und stattdessen einen vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Olaf Spiekermann (Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheim) bestellt. Ab sofort sind Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit seiner Zustimmung zulässig.
Wichtige Maßnahmen:
- Sperrung der Bankkonten und Außenstände – die Verfügungsgewalt geht auf den Insolvenzverwalter über.
- Einziehung offener Forderungen durch den Insolvenzverwalter.
- Verbot von Zahlungen an die Schuldnerin – Drittschuldner müssen alle Zahlungen an den Insolvenzverwalter leisten.
- Überprüfung der wirtschaftlichen Lage und Prüfung der Fortführungsfähigkeit des Unternehmens.
Betroffene Gläubiger können innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Mannheim einlegen. Das Verfahren wird weitergeführt, um zu prüfen, ob das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wird.
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