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Insolvenzverfahren Bade Immobilien Estate Capital 5 GmbH & Co. KG (Az.: 903 IN 190/25)

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Berichtigung des Beschlusses durch das Amtsgericht Hannover

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Bade Immobilien Estate Capital 5 GmbH & Co. KG,
Alter Winkel 14, 31515 Wunstorf, Deutschland
(Handelsregister: HRA 206049, AG Hannover),
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin
Bade Immobilien Estate Beteiligungs GmbH,
ebenfalls mit Sitz in Wunstorf,
diese wiederum vertreten durch Geschäftsführer Willi Bade,
ist mit Datum vom 21. Mai 2025 eine Berichtigung des Beschlusses erfolgt.


Wortlaut der Berichtigung:

Im ursprünglichen Beschluss lautete der Text fälschlich:
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Richtig muss es heißen:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:


Hinweis zur Einsichtnahme:

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Außerdem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse unter Angabe des Aktenzeichens (903 IN 190/25) vollständig eingesehen werden können – auch über die Online-Plattform für Insolvenzbekanntmachungen.


Rechtsmittelbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 600 EUR übersteigt.

Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen einzulegen – wahlweise bei:

  • Amtsgericht Hannover – Insolvenzabteilung
    Hamburger Allee 26, 30161 Hannover
    Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover
    EGVP: govello-1166698277712-000010167

oder

  • Landgericht Hannover
    Volgersweg 65, 30175 Hannover
    Postanschrift: Postfach 3729, 30037 Hannover
    EGVP: govello-1256291412559-000183631

Die Frist beginnt mit Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch den Beschluss in eigenen Rechten beeinträchtigt ist.

Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts zu erklären.
Wichtig: Für die Fristwahrung zählt der rechtzeitige Eingang beim zuständigen Gericht.

Die Beschwerde ist zu unterzeichnen und muss folgende Angaben enthalten:

  • Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses

  • Erklärung, dass gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt wird

  • Bei Teilanfechtung: Genaue Angabe des betroffenen Teils

  • Die Begründung soll beigefügt werden


Amtsgericht Hannover – 11.06.2025

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