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Insolvenz:Stiftung Marien-Hospital Erftstadt-Frauenthal

geralt (CC0), Pixabay
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Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70e IN 118/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der Stiftung Marien-Hospital Erftstadt-Frauenthal, Münchweg 3, 50374 Erftstadt, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Dr. Franz-Georg Rips, Münchweg 3, 50374 Erftstadt und Herrn Hans-Peter Kippels, Münchweg 3, 50374 Erftstadt und Herrn Alfred Zerres, Münchweg 3, 50374 Erftstadt

Geschäftszweig: Errichtung eines Krankenspitals, um Kranke und Gebrechliche aller Confessionen zur Pflege aufzunehmen

ist am 30.12.2025, um 18:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt André Dobiey, Sachsenring 69, 50677 Köln bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

70e IN 118/25
Amtsgericht Köln, 23.12.2025

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