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Insolvenz: Spremberger Krankenhausgesellschaft mbH

geralt (CC0), Pixabay
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In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Spremberger Krankenhausgesellschaft mbH (Registergericht: Cottbus HRB 2261 CB),
vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Liane Pötsch, Karl-Marx-Straße 80, 03130 Spremberg, Antragstellerin und Schuldnerin,
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Eckert Rechtsanwälte Steuerberater Partnergesellschaft mbB, Käthe-Kollwitz-Straße 9, 04109 Leipzig,
vorläufiger Sachwalter: Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, Kantstraße 164, 10623 Berlin, hat das Amtsgericht Cottbus am 22.09.2022, um 14.20 Uhr zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse folgendes beschlossen:
Gemäß § 270 c Abs. 3 Satz 2 InsO in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Satz 1 InsO wird angeordnet, dass Zahlungen auf Forderungen auf Beiträge der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung i.S.d. § 266 a StGB nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters geleistet werden dürfen.
Hinweis: Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus einsehbar.
Cottbus, 22.09.2022, 63 IN 216/22

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