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Insolvenz:Schlote Brandenburg GmbH & Co. KG

geralt (CC0), Pixabay
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55 IN 20/25

Im Insolvenzantragsverfahren der Schlote Brandenburg GmbH & Co. KG, Friedrich-Engels-Straße 12, 14770 Brandenburg an der Havel (AG Potsdam, HRA 4424 P), wurde am 19.03.2025 um 13:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Manuel Sack, Walderseestraße 1, 30163 Hannover, bestellt (Tel.: 0511/22889-0, Fax: 0511/22889-222, E-Mail: hannover@brinkmann-partner.de).

Hinweise für Schuldner: Zahlungen sind nur unter Beachtung des Beschlusses zulässig (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung:
Die Entscheidung kann von der Antragstellerin mit sofortiger Beschwerde angefochten werden. Falls nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die internationale Zuständigkeit bestritten wird, ist eine Beschwerde auch durch Gläubiger möglich.
Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung bzw. Verkündung und läuft bei öffentlicher Bekanntmachung zwei Tage nach Veröffentlichung an. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim, schriftlich oder zu Protokoll eines Amtsgerichts einzulegen.

Amtsgericht Hildesheim, 19.03.2025

Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 DS-GVO sind unter www.amtsgericht-hildesheim.niedersachsen.de abrufbar oder auf Anfrage erhältlich.

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