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Insolvenz: RAACH SOLAR GmbH

geralt (CC0), Pixabay
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Gericht und Aktenzeichen:
Amtsgericht Ravensburg – Insolvenzgericht, Aktenzeichen: 105 IN 659/24

Verfahren:
Insolvenzantrag der RAACH SOLAR GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer.
Sitz: Sandgrubenweg 1, 88453 Erolzheim
Registergericht: Amtsgericht Ulm, HRB 743626

Beschluss vom 08.11.2024:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung werden folgende Maßnahmen angeordnet:

  1. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung (inkl. Arrest oder einstweilige Verfügung) gegen die Schuldnerin werden untersagt, außer bei unbeweglichen Gegenständen. Bereits begonnene Maßnahmen werden eingestellt.
  2. Vorläufiger Insolvenzverwalter:
    Herr Diplom-Wirtschaftsjurist Tobias Sorg, Frauenstraße 14, 89073 Ulm, wird zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

    • Aufgaben:
      Überwachung der Schuldnerin zur Sicherung des Vermögens.
      Prüfung, ob das Vermögen die Verfahrenskosten decken kann.
      Untersuchung, ob ein Eröffnungsgrund und Fortführungsmöglichkeiten bestehen.
    • Befugnisse:
      • Verfügungen der Schuldnerin bedürfen seiner Zustimmung.
      • Übernahme der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über Bankkonten und Außenstände.
      • Berechtigung zur Eröffnung und Verfügung über Sonderkonten.
      • Einziehung von Forderungen und Verwaltung eingehender Gelder.
      • Einsicht in Geschäftspapiere und Auskunftspflicht der Schuldnerin.
      • Erlaubnis zum Betreten der Geschäftsräume der Schuldnerin zur Nachforschung.
  3. Drittschuldner:
    Drittschuldner dürfen Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.
  4. Zustellungen:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter führt Zustellungen des Beschlusses an Schuldner der Schuldnerin durch und dokumentiert dies.

Hinweise zur Veröffentlichung:
Der Beschluss wird in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht und nach maximal sechs Monaten gelöscht, abhängig vom Verfahrensverlauf.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den Beschluss ist die sofortige Beschwerde möglich.

  • Frist: Zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung.
  • Einreichung: Schriftlich oder zu Protokoll bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ravensburg, alternativ auch bei jeder anderen Geschäftsstelle eines Amtsgerichts.
  • Elektronische Einreichung: Möglich gemäß den Regelungen auf www.ejustice-bw.de.
    (Einreichung per E-Mail ist unzulässig.)

Wichtiger Zusatz:
Auch der Schuldner oder die Gläubiger können Beschwerde einlegen, insbesondere bei Bedenken hinsichtlich der internationalen Zuständigkeit gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848.

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