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Insolvenz:ORBIS NATURANA GMBH MÖBELBAU

viarami (CC0), Pixabay
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Bericht zur vorläufigen Insolvenzanordnung
Amtsgericht Rosenheim – Insolvenzgericht

Aktenzeichen: 601 IN 462/24
Datum der Anordnung: 23.12.2024, 08:40 Uhr

1. Betroffene Gesellschaft:
ORBIS NATURANA GMBH MÖBELBAU

Adresse: Kolpingstraße 23, 83308 Trostberg
Registergericht: Amtsgericht Traunstein
Handelsregister-Nr.: HRB 5559
Vertreten durch: Bernhard Karl-Heinz Paetzelt (Geschäftsführer)

2. Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung:
Das Amtsgericht Rosenheim hat zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (§§ 21 Abs. 1, 2 InsO).

3. Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin:
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde bestellt:

Rechtsanwältin Claudia Heppekausen

Adresse: Prinzregentenstraße 5, 83022 Rosenheim
Telefon: +49 (8031) 233890
Telefax: +49 (8031) 13892
E-Mail: kanzlei@kiesl.de

4. Verfügungsbeschränkungen:
Es wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO).

Diese Regelung umfasst auch die Einziehung von Außenständen.

5. Rechte und Pflichten der vorläufigen Insolvenzverwalterin:

Sicherung und Überwachung:
Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu überwachen, um nachteilige Veränderungen zu verhindern.
Prüfpflichten:
Prüfung, ob die Verfahrenskosten durch das Vermögen der Schuldnerin gedeckt sind.
Beurteilung, ob ein Eröffnungsgrund für das Insolvenzverfahren vorliegt.
Einziehung von Forderungen:
Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

6. Anweisungen an Drittschuldner:
Drittschuldner (Schuldner der Schuldnerin) werden angewiesen:

Leistungen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu erbringen.
Zahlungen an die Schuldnerin sind untersagt (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

7. Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden:

Frist:
Zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Maßgeblich ist das zuerst eintretende Ereignis.

Einreichung:
Amtsgericht Rosenheim, Bismarckstraße 1, 83022 Rosenheim
Alternativ: Zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts (Fristwahrung bei rechtzeitigem Eingang beim Amtsgericht Rosenheim).

Form:
Schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll.
Die Beschwerde muss unterzeichnet sein und die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie den Umfang der Anfechtung enthalten.

Elektronische Einreichung:
Einfache E-Mails sind unzulässig.
Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Details zur elektronischen Kommunikation sind auf der Website www.justiz.de verfügbar.

8. Zusammenfassung:
Das Amtsgericht Rosenheim hat am 23.12.2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der ORBIS NATURANA GMBH MÖBELBAU angeordnet. Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen dürfen nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Claudia Heppekausen, erfolgen. Ziel ist die Sicherung des Schuldnervermögens und die Prüfung der Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

Amtsgericht Rosenheim, 23.12.2024

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