810 IN 1947/25 N-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Noratis Wohnen GmbH, Hauptstraße 129, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 102252), vertreten durch: Kim Niklas Andersson (Geschäftsführer),
hat die Antragstellerin am 23.12.2025 um 16:14 Uhr beim Insolvenzgericht einen Antrag auf vorläufige Eigenverwaltung im Schutzschirmverfahren gestellt.
Gemäß §§ 270a, 270b Abs. 1 Satz 1, 270d InsO wurde am 30.12.2025 um 16:45 Uhr die vorläufige Eigenverwaltung im Schutzschirmverfahren angeordnet.
Auf verbindlichen Vorschlag der Antragstellerin wurde zum vorläufigen Sachwalter bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 50 69 98 0, Fax: 069/ 36 50 6998 5555, E-Mail: akleinschmidt@whitecase.com.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalte die Insolvenzmasse weiter zu verwalten und über sie zu verfügen.
Der Antragstellerin wird gemäß § 270d Abs. 1 InsO eine Frist zur Vorlage eines Insolvenzplanes von drei Monaten gesetzt. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieses Beschlusses. Nach Ablauf der Frist entscheidet das Gericht über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 270d Abs. 4 Satz 2 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gemäß §§ 270d Abs. 3, 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 InsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden einstweilen eingestellt – soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Ein vorläufiger Gläubigerausschuss wird durch gesonderten Beschluss zeitnah eingesetzt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 30.12.2025
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