Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 154/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 36200 eingetragenen Medienallee 26 Betriebsvorrichtungen GmbH, Am Sandtorkai 23/24, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Willi Mennewisch
Geschäftszweig: Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Betriebsvorrichtungen an Gebäuden, insb. der Betriebsvorrichtungen des Objekts Medienallee 26 in 85774 Unterföhring
ist am 25.04.2025, um 12:26 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Béla Knof, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67c IN 154/25
Amtsgericht Hamburg, 25.04.2025
Kommentar hinterlassen