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Insolvenz: Lungenklinik Ballenstedt/Harz GmbH

geralt (CC0), Pixabay
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340 IN 347/23 (361): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lungenklinik Ballenstedt/Harz GmbH, Robert-Koch-Straße 26/27, 06493 Ballenstedt (AG Stendal, HRB 108928), vertr. d.: 1. Dr. Horst Peter Redemann, Blankenburg OT Heimburg, (Geschäftsführer), 2. Dr. Georg Bernsau, co K&L Gates LLP, Opern Turm, 60306 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde gemäß § 270c Abs. 4 S. 1 InsO zusätzlich zu der am 27.09.2023 angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung die eigenverwaltende Schuldnerin ermächtigt:
1. Masseverbindlichkeiten in Höhe von 593.649,62 € gegenüber den in der Anlage 1 aufgeführten Dienstleistern und Lieferanten, deren Lieferungen und Leistungen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes im Rahmen der Betriebsfortführung benötigt und die im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens nach dem 27.09.2023 eingegangen sind, zu begründen;

2. die durch die Insolvenzgeldvorfinanzierung bei der Nationalbank AG entstehenden Zinsen, Finanzierungskosten, Kosten aus dem vereinbarten Bearbeitungsentgelt, etwaigen Differenzen zwischen dem von der Nationalbank AG gezahlten Kaufpreises und dem von der Agentur für Arbeit gezahlten Insolvenzgeldes und etwaigen anderen nicht durch die Agentur für Arbeit ausgeglichenen Vorfinanzierungsbeträgen in Höhe von insgesamt 50.000,00 € als Masseverbindlichkeiten zu begründen und zu begleichen.

Im Übrigen bleibt der Beschluss vom 27.09.2023 bestehen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Magdeburg, 24.11.2023

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