Das Amtsgericht Hamburg hat am 21. Januar 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der FE Acht Akquisitionen GmbH (HRB 172344) eröffnet. Das Unternehmen mit Sitz in Hamburg fungiert als geschäftsleitende Holding und beteiligt sich an Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Nils Krause aus Hamburg bestellt. Ab sofort sind alle Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit seiner Zustimmung wirksam. Zudem ist es Drittschuldnern untersagt, weiterhin Zahlungen an das Unternehmen zu leisten. Der Insolvenzverwalter ist befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Das Amtsgericht untersagte darüber hinaus sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sofern diese nicht unbewegliche Gegenstände betreffen.
Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen 67b IN 15/25.
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