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Insolvenzeröffnungsverfahren gegen NuRoKa Projekt Eisenbach GmbH & Co. KG eingeleitet

viarami (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Bielefeld hat am 27. November 2024 um 11:06 Uhr im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der NuRoKa Projekt Eisenbach GmbH & Co. KG (HRA 8413, Amtsgericht Gütersloh) Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO angeordnet. Die Schuldnerin hat ihren Sitz in der Almestraße 4-8, 33649 Bielefeld, zuvor in der Luise-Hensel-Straße 74, 33335 Gütersloh.

Die gesetzliche Vertretung erfolgt durch die Komplementärin, die NuRoKa Projekt Verwaltungs GmbH (HRB 13292, Amtsgericht Gütersloh), welche wiederum durch Geschäftsführer Thomas Erhardt vertreten wird.

Anordnungen des Gerichts:

  • Vorläufiger Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Holger Theurich, Gerichtstraße 3, 33602 Bielefeld, wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
  • Verfügungsbeschränkungen: Verfügungen der NuRoKa Projekt Eisenbach GmbH & Co. KG über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  • Zahlungsverbote: Schuldner der NuRoKa Projekt Eisenbach GmbH & Co. KG (Drittschuldner) dürfen keine Zahlungen mehr an die Gesellschaft leisten.
  • Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters: Dr. Theurich ist ermächtigt, Bankguthaben sowie andere Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Aktenzeichen: 43 IN 892/24
Datum: 27. November 2024
Gericht: Amtsgericht Bielefeld

Diese Maßnahmen sollen die Interessen der Gläubiger wahren und eine ordnungsgemäße Fortführung des Verfahrens sicherstellen.

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