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Insolvenzeröffnungsverfahren gegen Hainichener Wohnungsgesellschaft mbH

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Hamburg hat am 27. Januar 2025 um 12:13 Uhr im Verfahren 67b IN 19/25 die vorläufige Insolvenz über das Vermögen der Hainichener Wohnungsgesellschaft mbH angeordnet.

Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB 275615), hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und wird von Geschäftsführer Dirk Willi Mennewisch vertreten. Ihr Geschäftszweig umfasst den Erwerb, das Halten und Verwalten von Immobilienvermögen in Hainichen sowie Beteiligungen an Unternehmen.

Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies aus Hamburg bestellt. Ab sofort dürfen Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur mit seiner Zustimmung erfolgen. Zudem wurde ein Zahlungsstopp für Drittschuldner verhängt, die ab sofort nur noch unter Berücksichtigung der gerichtlichen Anordnung leisten dürfen.

Weiterhin untersagt das Gericht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Vermögenswerte. Bereits laufende Vollstreckungen werden bis auf Weiteres ausgesetzt.

Aktenzeichen: 67b IN 19/25

Amtsgericht Hamburg, 27. Januar 2025

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