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Insolvenzeröffnungsverfahren: EDER Print Solutions GmbH

viarami (CC0), Pixabay
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Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der EDER Print Solutions GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Norbert Hettrich (Ahornstraße 8, 09306 Erlau), hat das Amtsgericht Chemnitz (Aktenzeichen: 303 IN 11/25) am 07.01.2025 um 13:54 Uhr folgende Entscheidungen getroffen:

  1. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
    Rechtsanwalt Henry Girbig (Ulmenstraße 14, 09112 Chemnitz, Telefon: 0371 382260, Telefax: 0371 3822623) wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
  2. Allgemeiner Zustimmungsvorbehalt
    Es wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Dies gilt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative InsO.
    Zudem wurde festgelegt, dass Zahlungen der Drittschuldner ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erfolgen haben, es sei denn, dieser stimmt einer Leistung an die Schuldnerin ausdrücklich zu.
  3. Einsichtnahme des Beschlusses
    Der Beschluss liegt zur Einsicht der Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Chemnitz bereit.

Mit diesen Maßnahmen wird das Ziel verfolgt, die Interessen der Gläubiger zu sichern und das Vermögen der Schuldnerin zu schützen, bis über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden ist.

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