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Insolvenzeröffnungsverfahren der Görtz Holding GmbH angeordnet

geralt (CC0), Pixabay
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Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 28/25

Das Amtsgericht Hamburg hat am 28. Januar 2025 um 16:03 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Görtz Holding GmbH (HRB 16398), Brandstwiete 1, 20457 Hamburg, einen Beschluss gefasst. Die Gesellschaft, vertreten durch Geschäftsführer Bolko Georg Conrad Kissling, ist im Groß- und Einzelhandel mit Schuhen, Lederwaren, Textilien und verwandten Waren tätig und hält Beteiligungen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg, bestellt.

Wichtige Anordnungen:

  • Verfügungsbeschränkung: Die Schuldnerin darf nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  • Zahlungsverbote für Drittschuldner: Drittschuldner dürfen nicht mehr an die Schuldnerin zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  • Vollstreckungsstopp: Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin werden untersagt, es sei denn, es handelt sich um unbewegliche Gegenstände. Bereits laufende Maßnahmen werden vorerst ausgesetzt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Amtsgericht Hamburg, 28.01.2025

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