Insolvenzen

Insolvenz: doob SE

geralt (CC0), Pixabay
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Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 77/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 248669 B eingetragenen doob SE, Grafenberger Allee 337c, 40235 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Sebastian Böhm, Herrn Volker Tietgens und Herrn Vladimir Puhalac,

ist am 26.05.2023, um 14:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Peter Minuth, Breite Straße 29-31, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

502 IN 77/23
Amtsgericht Düsseldorf, 26.05.2023

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