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Insolvenz: Deutschen Hausbau Dehaba GmbH

geralt (CC0), Pixabay
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Bericht über das Verfahren 51 IN 370/23

Im Insolvenzverfahren über den Antrag der Deutschen Hausbau Dehaba GmbH, ansässig am Boxbergring 14a, 69126 Heidelberg, wurde heute, am 02.08.2023 um 12:00 Uhr, eine vorläufige Anordnung getroffen. Die Firma, vertreten durch den Geschäftsführer Paul Merz und registriert beim Amtsgericht Mannheim unter der Nummer HRB 729038, hat den Antrag auf Insolvenz über ihr eigenes Vermögen gestellt. Das Verfahren wird von den Rechtsanwälten Weingart mit Sitz in der Sofienstr. 27, 69115 Heidelberg, Gz.: 22-00128/WW/SK, geführt.

Um eine negative Veränderung in der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern, wurden folgende Maßnahmen getroffen:

  1. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin wurden untersagt, solange diese nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen wurden vorerst eingestellt.
  2. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Renald Metoja, O 4, 13-16, 68161 Mannheim, ernannt.

Dieser wird dafür sorgen, dass Vermögensverfügungen der Schuldnerin nur noch mit seiner Zustimmung wirksam sind. Zudem hat er die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten und zu prüfen, ob dieses die Kosten des Verfahrens decken wird.

Das Gericht untersagte der Schuldnerin auch, über Bankkonten und über Außenstände der Schuldnerin zu verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis für die Bankkonten und Außenstände der Schuldnerin geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde auch ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ferner beauftragt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin zu inspizieren, in ihre Bücher und Geschäftspapiere Einblick zu nehmen und alle notwendigen Auskünfte einzuholen.

Gläubigern wurde die Auszahlung an die Schuldnerin verboten. Sie wurden aufgefordert, Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde zudem beauftragt, den Schuldnern der Schuldnerin den Beschluss zuzustellen.

Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen beim Amtsgericht Heidelberg Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, falls diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Schriftliche Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, eine Behörde oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln.

  • Amtsgericht Heidelberg – Insolvenzgericht – 02.08.2023

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