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Insolvenz: DEKA Roh- und Sanierungsbau GmbH

geralt (CC0), Pixabay
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Az.: 8 IN 568/23 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DEKA Roh- und Sanierungsbau GmbH, Dieburger Straße 1, 63225 Langen (Hessen) (AG Offenbach am Main, HRB 40361), vertr. d.: Sinan Dendic, (Geschäftsführer), ist am 13.12.2023 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf den Konten der Antragstellerin eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden Forderungen der Antragstellerin, sind nicht mehr möglich. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, c/o Schneider, Geiwitz & Partner, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069-6897476-12, Fax: 069-6897476-20 bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 13.12.2023

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