Startseite Allgemeines Insolvenz:D.E.S. Construction GmbH
Allgemeines

Insolvenz:D.E.S. Construction GmbH

Teilen

12 IN 137/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der D.E.S. Construction GmbH, vertr. d. d. GF. Rainer Beckmann, Ostergraben 31, 27619 Schiffdorf (AG Tostedt, HRB 210455), ist am 22.12.2025 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Lars Knipper, Willy-Brandt-Straße 57, 20457 Hamburg, Tel.: 040/380835770, Fax: 040/3808357730, E-Mail: hamburg@eckert.law bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Cuxhaven, 22.12.2025

Hinweise zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter http://www.amtsgericht-cuxhaven.niedersachsen.de/startseite/wir_ueber_uns/datenschutz/datenschutz-in-der-justiz-137730.html.
Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Tobias Metz und die AUA24 AG

Die aktuelle Warnmeldung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) lässt sich mit einem...

Allgemeines

Insolvenz: Staam GmbH

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 37/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über...

Allgemeines

Insolvenz:Feddersen Biogas GmbH

56 IN 428/25 zustellen (elektronisches EB) In dem Verfahren über den Antrag...

Allgemeines

BaFin warnt vor unseriösen Kreditangeboten auf globalfinanzen(.)com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt ausdrücklich vor den Inhalten der Website...