Startseite Allgemeines Politik Deutschland Insolvenz: BHG Bayerische Haus- und Grundbesitz GmbH & Co. KG
Deutschland

Insolvenz: BHG Bayerische Haus- und Grundbesitz GmbH & Co. KG

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

Aktenzeichen: 2 IN 202/23

In dem Verfahren über den Antrag der BH Grundbesitz GmbH & Co. KG, ansässig in der Fidel-Kreuzer-Straße 1, 86825 Bad Wörishofen, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Energy Consulting Bayern GmbH (Registergericht: Amtsgericht Memmingen, Register-Nr.: HRA 13166) auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen, erlässt das Amtsgericht Memmingen am 26.09.2024 den folgenden

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen gemäß § 21 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung (InsO) wird am 26.09.2024 um 08:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO).

Vorläufiger Insolvenzverwalter:

Es wird zum vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Henrik Brandenburg bestellt.
Adresse: Hirnbeinstraße 15, 87435 Kempten (Allgäu)
Telefon: +49 (831) 206914-70
Telefax: +49 (831) 206914-79
E-Mail: henrik.brandenburg@mhbk.de

Aufgaben und Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters:

  • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und Nachforschungen anzustellen.
  • Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 3 InsO).
  • Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht.
  • Er wird zudem beauftragt, gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1 und 8 Abs. 3 InsO die Zustellungen in diesem Verfahren vorzunehmen. Davon ausgenommen sind gerichtliche Entscheidungen an die Schuldnerin, die direkt vom Insolvenzgericht zugestellt werden.
  • Die öffentlichen Bekanntmachungen verbleiben weiterhin in der Zuständigkeit des Insolvenzgerichts.

Verfügungsverbot:

Gleichzeitig wird der Schuldnerin ein allgemeines Verfügungsverbot gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 1. Alt InsO auferlegt.

Amtsgericht Memmingen – Insolvenzgericht
Beschlussdatum: 26.09.2024

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Deutschland

Spende eines Milliardärs in Höhe von 18.000 Euro an die AfD sorgt für Kritik

Der Unternehmer Kurt Krieger, Gründer der Möbelkette Höffner, hat im Jahr 2024...

Deutschland

Tarifeinigung für 925.000 Beschäftigte: 5,8 Prozent mehr Lohn im öffentlichen Dienst

Nach intensiven Verhandlungen ist der Tarifstreit im öffentlichen Dienst der Länder beigelegt....

Deutschland

Butter für 99 Cent: Milchprodukte deutlich günstiger – Preisdruck auf Bauern wächst

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich auf eine spürbare Entlastung beim Einkauf von...

Deutschland

Bundesweite Drohschreiben: Ermittler durchsuchen Wohnungen in drei Bundesländern

Nach einer Serie von Bombendrohungen gegen öffentliche Einrichtungen haben Ermittler in Niedersachsen,...