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Insolvenzbeschluss: hülsta AG & Co. KG

geralt (CC0), Pixabay
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Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 83 IN 21/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 5495 eingetragenen hülsta AG & Co. KG, Karl-Hüls-Str. 1, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Hüls Holding AG, Hertensteinstraße 2, 6004 Luzern, Schweiz, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Thomas Knecht, Karl-Hüls-Str. 1, 48703 Stadtlohn,

ist am 20.10.2023, um 12:15 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Hafenplatz 4, 48155 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

83 IN 21/23
Amtsgericht Münster, 20.10.2023

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