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Insolvenzbeschluss zur KEVAL Bau- und Immobilienholding GmbH & Co. KG

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht München hat am Dienstagabend das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der KEVAL Bau- und Immobilienholding GmbH & Co. KG eröffnet. Die Gesellschaft mit Sitz in Grünwald wird durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin KEVAL GmbH vertreten, deren Geschäftsführung in den Händen von Katrin Mastellotto, Wolfgang Willwohl und Dr. Kay Zimmermann liegt.

Vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt

Zur Sicherung des Schuldnervermögens hat das Insolvenzgericht am 13. Januar 2026 um 18:00 Uhr eine vorläufige Insolvenzverwaltung nach § 21 InsO angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marc-André Kuhne aus München bestellt. Er soll nun prüfen, in welchem Umfang das Unternehmen zahlungsfähig ist und ob Sanierungsmöglichkeiten bestehen.

Die Gesellschaft darf ab sofort nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Dies betrifft insbesondere die Einziehung von Außenständen und sonstige Verfügungen – sie sind nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des Verwalters wirksam.

Hintergrund zur Gesellschaft

Die KEVAL Bau- und Immobilienholding GmbH & Co. KG ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRA 104605 eingetragen. Das Unternehmen ist in der Immobilienbranche tätig. Angaben zu den konkreten Gründen der Insolvenz oder zur finanziellen Lage wurden bislang nicht öffentlich gemacht.

Rechtliche Hinweise zum Verfahren

Betroffene Gläubiger sowie interessierte Parteien können gegen den Beschluss innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht München einlegen. Die Frist beginnt mit der öffentlichen Bekanntmachung im Internet auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Rechtsbehelfe müssen schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Für professionelle Einreicher wie Rechtsanwälte, Notare oder Behörden besteht die Pflicht zur elektronischen Übermittlung über ein sicheres System (z. B. EGVP).

📝 Ausblick

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein wichtiger erster Schritt zur Sicherung der Gläubigerinteressen erfolgt. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist oder eine Abwicklung bevorsteht. Gläubiger sollten die weiteren Verfahrensschritte aufmerksam verfolgen und sich ggf. rechtzeitig zur Anmeldung ihrer Forderungen informieren.

 

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