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Insolvenz:Bayern Camper GmbH & Co. KG

viarami (CC0), Pixabay
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Bericht zur vorläufigen Insolvenzanordnung

Amtsgericht Landshut – Insolvenzgericht

Aktenzeichen: IN 949/24
Datum der Anordnung: 23.12.2024, 12:00 Uhr

1. Betroffene Gesellschaft:
Bayern Camper GmbH & Co. KG

  • Adresse: Am Höhenfeld 1, 84329 Wurmannsquick
  • Registergericht: Amtsgericht Landshut
  • Handelsregister-Nr.: HRA 10434
  • Vertreten durch: Bayern Camper Verwaltungs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Günter Obermeier

2. Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung:
Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen hat das Amtsgericht Landshut die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (§§ 21 Abs. 1, 2 InsO).

3. Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin:
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde bestellt:

Rechtsanwältin Johanna Wagner

  • Adresse: Sebastianiweg 8, 84028 Landshut
  • Telefon: +49 (871) 66008660
  • Telefax: +49 (871) 660086610
  • E-Mail: la@wl-inso.de

4. Verfügungsbeschränkungen:
Es wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO).

  • Diese Regelung umfasst auch die Einziehung von Außenständen.

5. Rechte und Pflichten der vorläufigen Insolvenzverwalterin:

  • Sicherung und Überwachung:
    Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und nachteilige Veränderungen zu verhindern.
  • Einziehung von Forderungen:
    Die Insolvenzverwalterin ist berechtigt, Außenstände einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  • Überwachung von Verfügungen:
    Alle Verfügungen der Schuldnerin unterliegen ihrer Zustimmungspflicht.

6. Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden:

  1. Frist:
    • Zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
    • Maßgeblich ist das zuerst eintretende Ereignis.
  2. Einreichung:
    • Amtsgericht Landshut, Maximilianstraße 22, 84028 Landshut
    • Alternativ: Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts (Fristwahrung bei rechtzeitigem Eingang beim Amtsgericht Landshut).
  3. Form:
    • Schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll.
    • Die Beschwerde muss unterzeichnet sein, die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung und den Umfang der Anfechtung enthalten.
  4. Elektronische Einreichung:
    • Einfache E-Mails sind unzulässig.
    • Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Details zur elektronischen Kommunikation sind auf der Website www.justiz.de verfügbar.

Zusammenfassung:
Das Amtsgericht Landshut hat am 23.12.2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Bayern Camper GmbH & Co. KG angeordnet. Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen dürfen nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Johanna Wagner, erfolgen. Ziel der Maßnahme ist die Sicherung der Vermögenswerte sowie die Prüfung der Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

Amtsgericht Landshut, 23.12.2024

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