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Insolvenz: APAE.ART GmbH

geralt (CC0), Pixabay
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Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 282/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 165806 eingetragenen APAE.ART GmbH, ehemalige Geschäftsanschrift: Knorrestraße 5, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gregory Lucien André Fauchart

Geschäftszweig: der nationale und internationale Kunsthandel und Kunstberatung, Handel mit Waren aller Art, insbesondere Kunstgegenständen, die Vermittlung von Kunstgegenständen usw.

ist am 26.10.2023, um 17:51 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Jörn Weitzmann, Arnold-Heise-Straße 9, 20249 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67a IN 282/23
Amtsgericht Hamburg, 26.10.2023

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