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Insolvenzantragsverfahren der Bodelschwingh-Haus Wolmirstedt Behindertenhilfe gGmbH

geralt (CC0), Pixabay
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Aktenzeichen: 340 IN 48/25 (351) – Amtsgericht Magdeburg

Das Amtsgericht Magdeburg hat am 28. Januar 2025 ein Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bodelschwingh-Haus Wolmirstedt Behindertenhilfe gemeinnützige GmbH (HRB 6773, AG Stendal) eröffnet. Die gemeinnützige Gesellschaft mit Sitz in Bleicher Weg 1, 39326 Wolmirstedt, setzt sich für die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen sowie für Jugend- und Altenhilfe ein. Ihr Tätigkeitsbereich umfasst unter anderem den Betrieb von Wohnstätten, Werkstätten, ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten sowie Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation.

Die Gesellschaft wird durch Geschäftsführer Swen Pazina vertreten.

Bestellung der vorläufigen Sachwalterin

Gemäß § 270b Abs. 1 InsO wurde Rechtsanwältin Karina Schwarz zur vorläufigen Sachwalterin bestellt.

Kontakt:

Die Schuldnerin bleibt unter Aufsicht der vorläufigen Sachwalterin handlungsfähig und darf weiterhin über ihr Vermögen verfügen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann eine sofortige Beschwerde eingelegt werden, sofern die internationale Zuständigkeit des Gerichts bestritten wird (Art. 5 Abs. 1 EU-Verordnung 2015/848).

  • Frist: 2 Wochen ab Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung
  • Einzureichen beim: Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg
  • Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll eines Amtsgerichts erfolgen und muss unterzeichnet sein.
  • Elektronische Einreichung nach den Vorgaben des elektronischen Rechtsverkehrs möglich (§ 130d ZPO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Magdeburg, 28.01.2025

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