Startseite Vorsicht Insolvenzen Insolvenzantrag: ecabiotec AG – auch da lagen wir wieder mal RICHTIG!
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Insolvenzantrag: ecabiotec AG – auch da lagen wir wieder mal RICHTIG!

geralt (CC0), Pixabay
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Geschäfts-Nr.: 9 IN 11/23 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ecabiotec AG, Starkenburgstraße 10, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 95346), vertr. d.: 1. Volker Vreys, (Geschäftsführer), 2. Peter Kuhlmeier, (Geschäftsführer), ist am 10.02.2023 um 15:00 Uhr gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel, Hauptstraße 83, 65760 Eschborn, Tel.: 06196/77906-0, Fax: 06196/77906-20 bestellt worden.
Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet,
dass Verfügungen der Antragsgegnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird der vorläufige Insolvenzverwalter zur Einrichtung und Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere Insolvenzmasse ermächtigt, welches den Vorgaben des Urteils des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht.

Die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstitute sowie das Kraftfahrbundesamt werden angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle Auskünfte über die mit dem Insolvenzschuldner bestehenden Geschäftsbeziehungen zu erteilen, sofern notwendig, Abschriften zu fertigen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter sind alle Auskünfte zu erteilen, welche auch gegenüber dem Insolvenzschuldner zu erteilen wären.

Amtsgericht Darmstadt, 10.02.2023

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