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Insolvenzantrag: Altenburger Destillerie GmbH

SimonMichaelHill (CC0), Pixabay
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Im Insolvenzverfahren 8 IN 409/23 des Amtsgerichts Gera über den Antrag der Altenburger Destillerie GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Dautert und Jörg Rainer Wulff, mit Sitz in Altenburg und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter der Nummer HRB 518801, hat das Gericht einen wichtigen Beschluss gefasst.

Am 04.01.2024 um 12:00 Uhr wurde der Altenburger Destillerie GmbH, deren Geschäftsbetrieb sich auf den Erwerb, die Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz konzentriert, ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Dies bedeutet, dass den Geschäftsführern generell untersagt ist, über Vermögensgegenstände der Schuldnerin zu verfügen. Dieses Verbot schließt auch die Einziehung von Außenständen mit ein. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin geht somit auf den bereits am 20.12.2023 bestellten vorläufigen Insolvenzverwalter RA Rolf Rombach über. Drittschuldnern ist es verboten, Leistungen an die Schuldnerin zu erbringen.

Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Beschluss kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Gera eingelegt werden. Diese Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Die Beschwerde muss schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts eingelegt werden und ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Elektronische Dokumente, die zur Einreichung eines Rechtsbehelfs verwendet werden, müssen bestimmten Anforderungen genügen.

Dieser Beschluss des Amtsgerichts Gera bildet einen entscheidenden Schritt im Insolvenzverfahren der Altenburger Destillerie GmbH und zielt darauf ab, das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.

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