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Insolvenzantrag Deutsche Fibertec GmbH – Vorläufige Verwaltung angeordnet

geralt (CC0), Pixabay
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Aktenzeichen: 7 IN 25/25

Das Amtsgericht Nordhorn hat am 21.03.2025 um 08:30 Uhr im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Deutsche Fibertec GmbH, Gilde Straße 7, 48455 Bad Bentheim (AG Osnabrück, HRB 217311), die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

🔹 Geschäftsführer: Jens-Oliver Morlak-Alies, Johann-Wenning-Str. 12, 48465 Schüttorf
🔹 Vorläufiger Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Jan-Hendrik Pannenborg, Jahnstraße 2, 48529 Nordhorn
📞 Telefon: 05921/819470
📠 Fax: 05921/8194720
📧 E-Mail: kanzlei@ra-pannenborg.de

Wichtige Hinweise für Gläubiger & Schuldner

✔️ Verfügungen der Antragstellerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
✔️ Schuldner der Deutsche Fibertec GmbH werden aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten. (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO)
✔️ Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

❗ Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
❗ Auch Gläubiger können Beschwerde einlegen, wenn sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit des Hauptinsolvenzverfahrens rügen möchten (Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848).
📌 Frist: 2 Wochen nach Zustellung bzw. öffentlicher Bekanntmachung
📌 Einreichung: Amtsgericht Nordhorn – Insolvenzabteilung, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn
📧 Elektronisches Gerichts- & Verwaltungspostfach: govello-1272440532986-000215867

Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll eines jeden Amtsgerichts möglich und muss unterzeichnet sowie begründet werden.

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