Das Amtsgericht Baden-Baden (Az.: 11 IN 364/24) hat den Insolvenzantrag der IMFOSA AG mit Sitz in Baden-Baden (Luisenstraße 20, HRB 718254, AG Mannheim) abgelehnt. Grund für die Entscheidung ist das Fehlen ausreichender Masse, um ein Insolvenzverfahren durchzuführen.
Die IMFOSA AG, vertreten durch den Vorstand, hatte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen beantragt. Die Rechtsvertretung erfolgte durch die Rechtsanwaltsgesellschaft Stangier | Regel | Borchard.
Rechtsmittel möglich
Gegen die Entscheidung kann eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Baden-Baden (Gutenbergstraße 17, 76532 Baden-Baden) einzulegen.
Die Entscheidung wurde am 2. Januar 2025 vom Insolvenzgericht Baden-Baden erlassen.
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