Az.: 70d IN 331/25
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Fermin Montaner Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Köln hat das Amtsgericht Köln am 12. Februar 2026 entschieden, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abzuweisen. Der Antrag der Gesellschaft war am 26. September 2025 beim Gericht eingegangen.
Die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 17475 eingetragene Gesellschaft mit Geschäftsanschrift Marktstraße 10 wird durch ihren Geschäftsführer Victor Montaner Morant vertreten. Unternehmensgegenstand ist die Beteiligung an Gesellschaften, insbesondere auch die Tätigkeit als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin von Personenhandelsgesellschaften.
Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse stellte das Insolvenzgericht fest, dass das vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. In solchen Fällen sieht die Insolvenzordnung vor, dass ein Insolvenzeröffnungsverfahren nicht eröffnet werden kann, sofern keine ausreichende Masse vorhanden ist oder keine Kostendeckung sichergestellt wird. Aus diesem Grund wurde der Antrag durch Beschluss des Amtsgerichts Köln abgewiesen.
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