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Insolvenz: A·T·P Rheinland GmbH

geralt (CC0), Pixabay
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Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 261/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 102281 eingetragenen A·T·P Rheinland GmbH, Vor St. Martin 1, 50667 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn David Borsch, Von-Humboldt-Str. 61, 50259 Pulheim

Geschäftszweig: der Betrieb einer Fahrschule und einer Präventionsschule, die Erste-Hilfe Ausbildung, der Betrieb von Sehteststellen, Ausbildung in Ladungssicherung,

ist am 27.09.2023, um 14:07 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jörg Gollnick, Theodor-Heuss-Ring 38 – 40, 50668 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

70a IN 261/23
Amtsgericht Köln, 27.09.2023

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