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Insolvenz: 3C Fertigungstechnik GmbH

geralt (CC0), Pixabay
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IN 181/23

In dem Verfahren über den Antrag d.

3C Fertigungstechnik GmbH, Am Lindenbach 19, 96515 Sonneberg,
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Alexander Leipold,
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 517150
– Schuldnerin –

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 04.10.2023 um 10:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dirk Götze, Bahnhofstraße 3, 99084 Erfurt, Telefon: 0361 511 50 70, Telefax: 0361 511 50 720, Email: info@frh-erfurt.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen und Bankguthaben.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Meiningen
Lindenallee 15
98617 Meiningen
einzulegen.

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