Was können betroffene Verbraucher nun tun? – Gespräch mit Rechtsanwalt Maurice Högel
Die Xolartec GmbH hat einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Das Amtsgericht Rostock hat deshalb vorläufige Maßnahmen angeordnet, darunter ein Verfügungsverbot für das Unternehmen. Viele Kunden sind nun verunsichert: Was bedeutet das für bereits gezahlte Anzahlungen, laufende Verträge oder offene Lieferungen?
Rechtsanwalt Maurice Högel erklärt im Gespräch, welche Rechte Verbraucher jetzt haben und welche Schritte sie unternehmen sollten.
Fragen & Antworten mit Rechtsanwalt Maurice Högel
Frage: Herr Högel, die Xolartec GmbH hat ein Insolvenzverfahren beantragt. Was bedeutet das für Kunden, die bereits eine Anzahlung geleistet haben?
Antwort: Verbraucher, die eine Anzahlung geleistet, aber ihre Ware noch nicht erhalten haben, stehen jetzt leider vor einem Problem. Da der vorläufige Insolvenzverwalter nun die Kontrolle über das Vermögen des Unternehmens hat, kann Xolartec nicht mehr eigenständig über Gelder oder Waren verfügen. Kunden sollten umgehend ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.
Frage: Wie können Kunden ihre Ansprüche geltend machen?
Antwort: Wenn das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wird, können betroffene Verbraucher ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Dazu müssen sie belegen, dass sie eine Zahlung geleistet haben, aber die vereinbarte Leistung nicht erhalten haben. Wichtig sind hierbei Rechnungen, Zahlungsbelege oder Vertragsunterlagen.
Frage: Was passiert mit laufenden Verträgen?
Antwort: Ob Verträge erfüllt werden oder nicht, entscheidet der Insolvenzverwalter. In vielen Fällen werden Verträge nicht weitergeführt, wenn sie für das Unternehmen wirtschaftlich nachteilig sind. Wer noch auf eine Lieferung wartet, sollte schnell mit dem Insolvenzverwalter in Kontakt treten und sich über den aktuellen Stand informieren.
Frage: Können betroffene Kunden bereits gezahltes Geld zurückfordern?
Antwort: Grundsätzlich ja, allerdings hängt es von der finanziellen Lage des Unternehmens ab. Kunden sind in der Regel nachrangige Gläubiger, was bedeutet, dass sie erst nach Banken oder anderen vorrangigen Gläubigern ihr Geld zurückerhalten – und oft nur einen Bruchteil dessen, was ihnen zusteht.
Frage: Gibt es eine Möglichkeit, schneller an sein Geld zu kommen?
Antwort: Falls die Zahlung per Kreditkarte oder PayPal erfolgt ist, könnte man versuchen, über den Zahlungsdienstleister eine Rückbuchung zu veranlassen. Bei einer Überweisung oder Lastschrift hängt es von der Bank ab, ob eine Rückforderung möglich ist. Ein weiteres Mittel ist, sich mit anderen betroffenen Kunden zusammenzuschließen und sich juristisch beraten zu lassen.
Frage: Was sollten Kunden jetzt konkret tun?
Antwort:
- Insolvenzantrag im Blick behalten: Prüfen, ob das Verfahren tatsächlich eröffnet wird.
- Forderung anmelden: Nach Eröffnung der Insolvenz beim Insolvenzverwalter einreichen.
- Zahlungsdienstleister kontaktieren: Falls per Kreditkarte oder PayPal gezahlt wurde, eine Rückforderung prüfen.
- Rechtsberatung einholen: Ein Anwalt oder eine Verbraucherzentrale kann individuell helfen.
- Sich nicht von Inkassodienstleistern unter Druck setzen lassen: Falls Xolartec noch Rechnungen verschickt, sollten Kunden diese mit einer rechtlichen Beratung prüfen lassen.
Frage: Was ist mit Verbrauchern, die ein Produkt erhalten haben, aber noch eine Restzahlung leisten müssen?
Antwort: Hier ist Vorsicht geboten. Falls der Insolvenzverwalter den Vertrag nicht mehr erfüllen kann, sollte man sich genau überlegen, ob eine Restzahlung wirklich noch sinnvoll ist. Ratsam ist es, vor einer Zahlung juristischen Rat einzuholen.
Fazit:
Verbraucher sollten schnell handeln, aber mit Bedacht vorgehen. Die Anmeldung der Forderung beim Insolvenzverwalter ist essenziell, doch die Chancen auf eine vollständige Rückzahlung sind oft gering. Wer mit Kreditkarte oder PayPal gezahlt hat, könnte über eine Rückbuchung schneller an sein Geld kommen. In jedem Fall lohnt sich eine rechtliche Beratung.
Kommentar hinterlassen