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Insolvenz ohne Masse: Euro Grundinvest Management – Eine Entwicklung, vor der wir seit Jahren gewarnt haben

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Mit Beschluss vom 03. März 2026 hat das Amtsgericht München (Insolvenzgericht) im Verfahren 1507 IN 3030/16 entschieden, den Antrag der Euro Grundinvest Management GmbH auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abzuweisen.

Das bedeutet: Es ist offenbar nicht einmal genügend Vermögen vorhanden, um ein reguläres Insolvenzverfahren zu finanzieren.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Ingolstädter Straße 12 in München wird von Sven Kaufmann geführt, der früher unter dem Namen Sven Donhuysen auftrat. In der Vergangenheit wurde der Schweizer Investor immer wieder mit verschiedenen Beteiligungs- und Investmentkonstruktionen in Verbindung gebracht.

Warnungen über Jahre

Für uns ist diese Entwicklung allerdings keine Überraschung.
Wir haben über viele Jahre hinweg öffentlich davor gewarnt, dass die Konstruktionen rund um Euro Grundinvest und die handelnden Personen langfristig kaum gut gehen können. Unsere Kritik richtete sich insbesondere gegen Strukturen und Geschäftsmodelle, die aus unserer Sicht erhebliche Risiken für Anleger beinhalteten.

Dass nun ein Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen wird, wirft erneut die Frage auf, welche Folgen diese Entwicklung für die betroffenen Anleger hat.

Der juristische Konflikt

Brisant ist der Vorgang auch deshalb, weil der Schweizer Investor Sven Kaufmann (vormals Donhuysen) gemeinsam mit der Kölner Kanzlei Brost Classen & Höcker in der Vergangenheit juristisch gegen uns vorgegangen ist.

In diesem Verfahren wurden wir verklagt – und die Kläger konnten in Teilen auch einen Erfolg erzielen.

Heute stellt sich zwangsläufig eine Frage:
Wie blickt man heute auf diese Auseinandersetzung zurück, wenn gleichzeitig sichtbar wird, welche wirtschaftlichen Folgen die Aktivitäten des Investors für Anleger hatten?

Eine Frage an Rechtsanwalt Dr. Lucas Brost

Besonders interessiert uns dabei die Perspektive von Rechtsanwalt Dr. Lucas Brost, der damals eine zentrale Rolle in diesem juristischen Vorgehen spielte.

Wie fühlt es sich heute an, wenn man sieht, dass Anleger durch die Aktivitäten eines Mandanten möglicherweise erhebliche Verluste erlitten haben?

Unsere Einschätzung ist allerdings nüchtern:
Wer die Mechanismen solcher juristischen Auseinandersetzungen kennt, weiß auch, dass diese Frage vermutlich kaum gestellt wird – und noch seltener beantwortet.

Offene Fragen für Anleger

Der aktuelle Beschluss des Amtsgerichts München hinterlässt vor allem eines: offene Fragen.

  • Welche Vermögenswerte sind überhaupt noch vorhanden?

  • Welche Konsequenzen ergeben sich für Anleger?

  • Und welche Rolle spielten die handelnden Personen in der Entwicklung bis zu diesem Punkt?

Fest steht nur:
Die jetzige Entscheidung des Gerichts bestätigt, dass die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft offenbar so schwierig ist, dass selbst ein Insolvenzverfahren nicht mehr durchgeführt werden kann.

Für viele Anleger dürfte das eine bittere Nachricht sein.

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