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Insolvenz: Nutzergenossenschaft Samtweberviertel eG

geralt (CC0), Pixabay
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Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 92/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter GnR 513 eingetragenen Nutzergenossenschaft Samtweberviertel eG, Erik-Nölting-Str. 24, 40227 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Frau Marisa Garcia Floriano und Herrn Josef Hennebrüder
ist am 27.05.2024, um 17:27 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jens M. Schmidt, Scheibenstraße 45, 40479 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

500 IN 92/24
Amtsgericht Düsseldorf, 27.05.2024

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