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Insolvenz in Eigenverantwortung! te management GmbH und Stefan Keller

viarami (CC0), Pixabay
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Die Überwachung der Planerfüllung im Insolvenzverfahren der te management GmbH wurde nach Mitteilung der Erfüllung durch den Sachwalter aufgehoben, wie aus einer öffentlichen Bekanntmachung des Amtsgerichts München hervorgeht.

Die te management GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Stefan Keller, hatte Insolvenz angemeldet. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Wellensiek Rechtsanwälte PartG mbB aus München waren als Verfahrensbevollmächtigte bestellt.

Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe Beschwerde beim Amtsgericht München eingelegt werden. Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts gegeben werden. Sie muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt wird.

Die Einreichung eines Rechtsbehelfs kann auch elektronisch erfolgen, vorausgesetzt, das Dokument ist entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen oder wird auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht. Rechtsbehelfe, die durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts eingereicht werden, sind in der Regel als elektronisches Dokument einzureichen.

Das Amtsgericht München hat die Entscheidung am 14. Juli 2023 veröffentlicht.

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