Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 4/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 7663 eingetragenen B&S Planbau GmbH & Co. KG, Detmolder Str. 71, 33100 Paderborn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 14061 eingetragene B & S Planbau Immobilien GmbH, Detmolder Str. 71, 33100 Paderborn, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Petra Behma, Flurstraße 6, 32839 Steinheim,
ist am 11.01.2026, um 09:58 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stefan Meyer, Bahnhofstrasse 31 b, 33102 Paderborn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
97 IN 4/26
Amtsgericht Paderborn, 11.01.2026
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